Friseurmeisterin
  DIE HOFFRISEURMEISTERIN


 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem nachfolgend genannt Kunden und Bianca Raue-Schulenburg Meisterbetrieb und deren Erfüllungsgehilfen, Solmstraße 30 10961 Berlin, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen die in Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung Friseur und Kosmetik entsteht, einschließlich haar- und hautkosmetischer Produkte, Nebensortiment und friseurtechnischen Artikeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst in Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ I

Termine
Termine sind für uns nur dann verbindlich, wenn der vereinbarte Ausführungstermin zeitlich nicht um mehr als 15 Minuten überschritten wird.


§ II

Preise und Zahlung
Es gelten die Preise und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer der aktuellen Preisliste und Produktpreisdeklaration. Rechnungsbeträge sind sofort nach Leistungserfüllung fällig und sind ausschließlich in Bar.


§ III

Verzug
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde auch ohne Fristsetzung spätestens dann in Verzug kommt, wenn er nicht sofort nach Leistungserfüllung leistet.


§ IV

Haftung
Wir übernehmen keine Haftung für ihre Garderobe, Taschen, Gepäckstücke und Wertgegenstände. Bitte legen Sie ihren Schmuck gegebenenfalls vor Behandlungsbeginn ab. Wir übernehmen keine Haftung für ihre Kleidung, wenn diese durch ihr Eigenverschulden beschädigt wird, gleiches gilt für evtl. Unverträglichkeiten und Allergien, ob bekannt oder unbekannt. Haftungsausschluss besteht für die vom Kunden ausdrücklich gewünschten chemischen, thermischen, haar- und hautkosmetischen Behandlungen, sowie sämtlicher friseurtechnischer Maßnahmen einschließlich Haarverlängerungen, von denen ich im Interesse des Kunden abrate. Bei von uns nicht zu vertretenen Umständen, z.B. höhere Gewalt, wie Stromausfall und dergleichen, die der Erfüllung eines Kundenauftrages entgegenstehen kann kein Haftungsanspruch hergeleitet werden. Auch übernehmen wir keine Haftung für Terminverschiebungen bzw. Terminverspätungen die ich nicht zu vertreten haben. Ein Anspruch aus Schadensersatz kann daraus nicht hergeleitet werden.


§ V

Gewährleistung
Zeigt sich ein Mangel, so hat der Kunden diesen unverzüglich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige nur, wenn sie innerhalb von 5 Tagen nach der Behandlung bzw. bei käuflich erworbenen Waren erfolgt. Der Kunde hat dann ein Nachbesserungsrecht, schlägt die Nachbesserung fehlt, kann er erneut Nachbesserung verlangen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Leistung oder Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung wie bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter haar- und hautkosmetischer Pflegemittel durch den Kunden oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Werden von Kunden oder Dritten unsachgemäße Nachbesserungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.


§ VI

Eigentumsvorbehalt
Die Leistung und Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung und Erfüllung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Harms Friseure Berlin.


§ VII

Gerichtsstand und anwendbares Recht
§10 Gerichtsstand und anwendbares Recht Gerichtsstand ist Berlin. Für die Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien gilt deutsches Recht.


§ VIII

Schlussklausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines durch sie ergänzten Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berährt und der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben im übrigen für beide Teile wirksam. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine, ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende, wirksame Regelung.


Bianca Raue-Schulenburg
Berlin, am 20.12.2016



 
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